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Broschüre 'Wenn einer eine Reise tut ...'
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Ratschläge und Auskunft wie diplomatische und konsularische Vertretungen im Falle von Schwierigkeiten beistehen können.
E111
Seit Juni 2002 müssen Schweizer Touristen in EU-Länder (oder EU-Touristen in der Schweiz) ärztliche Behandlungen beim Vorweisen des Formulars E111 nicht mehr bar bezahlen, sondern die Leistungen werden über den jeweiligen Gesundheitsdienst direkt mit der eigenen Krankenkasse verrechnet.