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  • Erwerb von Grundstücken (in der Schweiz) durch Personen im Ausland
    Ein vom Bundesamt für Justiz verfasstes 'Merkblatt', bietet eine Übersicht über die schweizerischen und kantonalen Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen, die den Kauf von Grundstücken (Liegenschaften, Zweit-, Ferienwohnungen,...) und des damit verbundenen Bewilliungsverfahren regeln. Kontaktadressen zu den kantonalen Behörden.


  • EU: Neue Timesharing-Richtlinie
    Die EU hat Massnahmen beschlossen, die die Rechte des Timesharing-Nehmers erweiteren und damit das Vertrauen in Time Sharing (wieder) stärken sollten. So gilt die neue Richtlinine nicht nur für Liegenschaften, sondern auch für bewegliche Unterkünfte wie Wohnwagen, Boote oder Kreuzfahrtschiffe und sowie für Ferienclubs. Die Mindestvertragsdauer von 3 Jahren entfällt. Das Rücktrittsrecht kann unter Umständen auf ein Jahr verlängert werden. [europakonsument.at, 22.10.2008]

  • Ferienwohung dank Timesharing
    Wo liegen die Vorteile und die Nachteile von Timesharing? Ist Timesharing finanziell vorteilhaft, günstig, sicher? Wie komme ich aus dem Vertrag wieder heraus?

  • 'Schnee war gestern'
    Der Schnee wird weniger, zumindest im Mittelland. In höheren Lagen ist der Rückgang von Schneetagen (noch nicht) so markant. [Blick.ch, 21.5.2008]




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Datum Publikation: 28.01.2012

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