Wesentliches in Kürze. Info-Sammlung für den Alltag.

Einfuhr, Ausfuhr Schweiz. Zoll, Einfuhrbestimmungen

  • 'Warendeklaration am Zoll einwerfen'
    Ab 1.5.2007 kann auch am unbesetzten Schweizer Zoll die Einfuhr von Waren für den privaten Gebrauch - unter Einschränkungen - deklariert werden. Dazu muss lediglich die schriftliche Warenanmeldung am ereit gestellten Briefkasten eingeworfen werden.
  • Elektronischer Zolltarif - (Tares)
    Waren, die nicht beim privaten Grenzübertritt im persönlichen Reisegepäck (Einfuhr, Ausfuhr Schweiz) mitgeführt werden, sind nach dem Schweizer Zolltarif zu deklarieren. Der Zolltarif ist auf dieser Plattform abrufbar.
  • e-dec
    Das (neue) elektronische Zoll-Abfertigungssystem der Eidg. Zollverwaltung. Dieses System bietet die Möglichkeit, Import-, Transit- und Exportwaren elektronisch abzufertigen.

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