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Verwandte Themen:
|> Entschädigung bei Flugverspätungen: Die Rechte der Flugpassagiere


  • Kundengeld-Absicherungen für die Schweiz und Liechtenstein
    Nur bei Reisebüro, Reiseverantalter oder Internetanbieter Ferien buchen, die bei einem der drei in der Schweiz anerkannten Kundengeld-Absicherung angeschlossen sind. Damit ist der Konsument bei einem allfälligen Konkurs des Anbieters geschützt. Auf Verlangen des Konsumenten muss der Reiseanbieter die Mitgliedschaft beweisen. Kann er das nicht, darf der Konsument kostenlos vom Vertrag zurücktreten.



  • Carfirmen mit Reisegarantie?
    Was, wenn die Busreise wegen Konkurs nicht stattfindet und die Reise schon bezahlt wurde? Liste von Bus- / Car-Unternehmen in der Schweiz, die über eine Kundengeldabsicherung beim Garantiefond der Schweizer Reisebranche, Swiss Travel Security oder Reisegarantie der Travel Professionals Association verfügen. (Stand 2010)

  • 2 Wochen Ferien buchen am Strand für 100 Franken?
    Mit den Lockvogelpreisen bei Reise-, Ferienangeboten und Pauschalreisen ist ab 1.6.2006 Schluss. Das Informationsblatt des Staatssekretariates für Wirtschaft zeigt, dass beim Buchen von Ferien die Preise inskünftig klarer, transparenter, vergleichbarer und nicht mehr irreführend sein dürfen.

  • Nachträgliche Preiserhöhung bei Pauschalreisen
    Preiserhöhung von Pauschalreisen (und auch 'nur' Flug) um maximal 10% sind erlaubt, allerdings nur, wenn die Gründe explizit im Vertag erwähnt werden. Sonst darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

  • Was Kataloge versprechen
    Beispiele von Formulierungen im Ferienkatalog, die breiten Interpretationsspielraum schaffen: 'Direktflug' muss nicht unbedingt ein Nonstopflug sein, 'Direkt am Meer' heisst nicht unbedingt den Strand vor dem Hotel, 'Nur 15 Minuten zum Strand?' kann zu Fuss oder mit dem Bus oder bedeuten. 'Meereseite' ist nicht gleich 'Meerblick'. Ein 'beheizbarer Pool' muss nicht immer beheizt sein. [ftd.de, 2009]



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Datum Publikation: 12.05.2012

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