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Flugverspätung, Flugentschädigung
In der Schweiz gilt seit 2006 ebenfalls die EU-Verordnung (EG 261/2004). Die Ansprüche auf finanzielle Entschädigung, die beim Überbuchung oder Annulation oder (grosser) Verspätung des Fluges resultieren aus Sicht der schweiz. Das Vorgehen, um einen Anspruch geltend machen zu können. Informationen des Schweizer Bundeamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).
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Fluggastrecht: Trotz Reservation keinen Flug
Was, wenn der Flieger überbucht ist, nicht genügend Freiwillige auf diesen Flug verzichten und dann andere gegen ihren Willen zurückbleiben müssen. Siehe EU-Verordnung Nr. 261/2004.
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Schadenersatz schon bei 3 Stunden Flugverspätung
Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Jetzt reichen (schon) 3 Stunden Flugverspätung, um eine Berechtigung für eine Entschädigung zu bekommen. Und der Hinweis auf ein technische Problem seitens der Fluggesellschaft wird nicht mehr uneingeschränkt als Entschuldigung akzeptiert. Die Schweiz und deren Gerichte müssen nicht, können aber dem EU-Urteil folgen.
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Beschwerde wegen verspätetem oder annuliertem Flug einreichen
Vor dem Hintergrund der EU-Verordnung 261/2004 (Rechte des Fluggastes bei Nichtbeförderung) eine Checkliste im Falle einer Flugverspätung oder -Verlegung. Die zu beantwortenden Fragen können das Recht auf Kompensation dokumentieren und stärken.
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EU Claim
Firma, die versucht, Flugbewegungen zu protokollieren, um mit diesem Service Flugpassagiere beim der Forderung nach Kompensation bei Ausfall des gebuchten Fluges zu unterstützen.
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Flug verpasst: Rückerstattung der Kosten?
Offenbar spielt der Grund, weshalb man den Flug verpasst hat, (in Deutschland) keinen Grund, um zumindest die Nebenkosten (Kerosinzuschlag, Flughafen- und Sicherheitsgebühren) zurückverlangen zu können. Wie weit auf die Rückforderungen eingegangen wird, hängt allerdings von einzelnen Fluggesellschaften ab. [br-online.de, 3.5.2011]
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Verspätung bei Flug (und Zug)
Verspätet sich ein Abflug, dann können u. U. Ansprüche wie Gratistelefonate, Übernachtungen geltend gemacht werden. Fluggesellschaften können bis zu einem Betrag von 7300 Franken schadenersatzpflichtig werden. [ktipp.ch, 04/2009]
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Datum Publikation: 28.01.2012Linkstop.ch: 2001 - 2012
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