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  • Kündigung: immer einschreiben
    Bei Kündigung einer Versicherung (Krankenkasse, Autoversicherung), eines Mietvertrages oder der Arbeitsstelle empfiehlt die Post, dies per 'Einschreiben (R)' zu tun. Und à propos Monatsende: Rechtlich gültig wird eine Kündigung erst mit dem Eintreffen beim Empfänger und nicht beim Abstempeln bei der Post.



  • Ombudsman der Privatversicherung
    Die Instanz, welche bei versicherungsrechtlichen Konflikten (z.B. bei Problemen mit der Pensionskasse) als Vermittler - aber nicht mehr - angerufen werden kann.

  • Privatversicherung: Häufig gestellte Fragen
    Fragen und Antworten - aus Sicht des Schweizerischen Versicherungsverbandes zu Bereichen wie Motorfahrzeuge, Einbruch/Diebstahl, Ferien/Sport/Ausland, Finanzielle Vorsorge, Privathaftpflicht, Unfälle/Krankheit und Wohnen/Mobiliar


  • Unfallversicherung für Arbeitslose
    Arbeitslosen Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengelder haben, sind automatisch bei der SUVA gegen Unfall versichert. Informationen zur Unfallversicherung für Arbeitslose, zum Versicherungsschutz, deren Dauer, zum Stichwort 'Versicherungslücke', Versicherungsprämie, etc.



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Datum Publikation: 28.01.2012

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