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  • EU-/EFTA: Auslandswohneigentum mit BVG-Mitteln finanzieren
    In den meisten Fällen kann das 2.-säule-Kapital des BVG beim Auswandern in den EU-/EFTA-Raum nicht mehr abgezogen werden. Allerdings ist die Auszahlung für Finanzierung eines Auslandwohnsitzes mit BVG-Mittel im EU/EFTA-Raum möglich.

  • Thailand: Quellensteuer auf die BVG-Rente?
    Unterschiedliche Regelungen bei der Besteuerung, je nachdem ob es sich um eine öffentliche oder private Pensionskasse handelt. Die Höhe der Besteuerung in der Schweiz hängt davon ab, ob mit dem Auswanderungsland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht (so im Fall Thailand). [blick.ch, 23.11.2010]



  • Auswandern und Auszahlung Geld Pensionskasse: Einschränkung
    Ab 1. Juni 2007 wird (dies vor dem Hintergrund der bilateralen Abkommen Schweiz-EU) bei einer Auswanderung in den EU- bzw. EFTA-Raum das 'obligatorische' Freizügigkeitskapital (BVG, Pensionskassengeld) nur noch mit Einschränkungen ausbezahlt.







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Datum Publikation: 28.01.2012

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